Rettungswesten von Wildhagen Marine-Service

Die richtige Ausrüstung kann Leben retten.

Eine Rettungsweste dient dem Zweck, einem Menschen im Wasser genügend Auftrieb zu geben, damit er nicht unter die Wasseroberfläche sinkt. Dies ist insbesondere wichtig, wenn Menschen, die in Seenot geraten sind, eventuell entkräftet, verletzt oder gar ohnmächtig sind. Als persönliches Rettungsmittel kann sie dabei nur ihren Zweck erfüllen, wenn sie getragen wird und ihre Funktionstauglichkeit durch regelmäßige Wartung geprüft und sichergestellt wird.

Im SOLAS Bereich für die Handelsschifffahrt lassen sich Rettungswesten nach den folgenden wesentlichen Leistungs- bzw. Ausstattungsmerkmalen unterscheiden:

  • nach Größen (für Erwachsene oder Kinder)
  • Feststoffweste oder automatisch aufblasbare Weste
  • nach Auftrieb 150 Newton, 180 Newton oder 275 Newton

Alle aufblasbaren Rettungswesten aus diesem Bereich sind ausgestattet mit einem Doppelkammersystem (aufblasbar), einem Notlicht, einer Pfeife, Reflexstreifen, einem integrierten Gurt mit D-Ring bzw. einer Sicherheitsschlaufe zur Bergung.

Eine Feststoffweste hat den Vorzug der Wartungsfreundlichkeit, allerdings ist der Tragekomfort erheblich eingeschränkt. Befindet sich an Bord, beispielsweise eines Fischereibootes, zusätzlich für jedes Besatzungsmitglied noch eine aufblasbare Arbeitsweste, ist die Feststoffweste mit SOLAS Zulassung die ideale Ergänzung.

Ein Auftrieb von 150 Newton bzw. 180 Newton entspricht dem Standard. Eine Rettungsweste mit 275 Newton Auftrieb benötigen Sie nur dann, wenn schwere Schutzbekleidung (z. B. Überlebensanzug) und / oder zusätzliche Ausrüstungsgegenstände (z. B. Werkzeuggürtel) getragen werden.

Für die meisten SOLAS-Rettungswesten gibt es noch weitere Zusatzausrüstung, soweit diese nicht schon zur Standardausführung gehört, wie z.B.:

Sperren für die automatische Aktivierung (z.B. beim Hubschraubereinsatz)

  • Lifelines zum Anpicken
  • Schrittgurte
  • Rettungslichter
  • Seenotsender

Nach den SOLAS Bestimmungen muss für jede Person an Bord eine zugelassene Rettungsweste mitgeführt werden, die jährlich durch eine zertifizierte Wartungsstation gewartet werden muss.

Im Bereich Sportschifffahrt und im Arbeitsbereich werden heute die meisten Rettungswesten nach den Europäischen Normen EN 395 (100 Newton), EN 396 (150 Newton) oder EN 399 (275 Newton) hergestellt. Für Arbeitswesten auf gewerblichen Fischereibooten ist EN 396 in Deutschland durch die BG Verkehr (Abteilung Schiffssicherheit, ehemals SeeBG) als Mindeststandard zwingend vorgeschrieben.

Man kann die Rettungswesten nach den folgenden, wesentlichen Leistungs- bzw. Ausstattungsmerkmalen unterscheiden:

•    nach Größen (für Erwachsene oder Kinder)
•    Feststoffweste oder automatisch aufblasbare Weste
•    nach Auftrieb 100 Newton, 150 Newton, 275 Newton
•    Arbeitswesten aus hitzebeständigem, aluminiumbeschichteten Spzialmaterial

für den Feuerschutzbereich oder Schutzhüllen gegen Glutperlen beim Schweißen.
Auch diese Rettungswesten sind meistens mit einem integrierten Bergungsgurt mit D-Ring oder einer Sicherheitsschlaufe ausgestattet sowie einer Trillerpfeife. Ein Notlicht gehört nur bei den höherpreisigen Modellen zur Standardausstattung. Bei den meisten Rettungswesten können zusätzliche Ausstattungsteile ausgerüstet werden.

Um die richtige Rettungsweste auszuwählen, lassen Sie sich bitte von uns beraten.
Auch Arbeitswesten und Rettungswesten für die Sportschifffahrt sollten regelmäßig gewartet werden – nicht nur um den Garantieanspruch der Hersteller zu waren, sondern insbesondere um die Funktionstüchtigkeit der Rettungsweste zu gewährleisten.

Wartung von Rettungswesten

Gemäß den SOLAS Bestimmungen müssen automatisch aufblasbare SOLAS Rettungswesten jährlich von einer vom Hersteller lizenzierten Wartungsstation gewartet werden. Für alle anderen Rettungswesten ist diese Vorschrift nicht anwendbar. Fast alle Hersteller empfehlen aber auch für die NON-SOLAS Rettungswesten, die Arbeits- und Yachtrettungswesten mit CE-Zulassung, jährliche Wartungsintervalle (mit Ausnahme der Feststoffwesten).

Die Wartung einer automatisch aufblasbaren Rettungsweste umfasst die folgenden Tätigkeiten, die in der Wartungspauschale enthalten sind:

  • Öffnen und abnehmen der CO2-Patrone
  • Aufblasen der Rettungsweste für mind. 14 Stunden zur Prüfung der Dichtigkeit
  • Abwiegen der CO2-Patrone zur Kontrolle der Füllung
  • Prüfung der CO2-Patrone
  • Prüfung der Seewasser-Tablette im Auslöseautomaten
  • Funktionskontrolle des Gurtsystems
  • Zusammenbau und Neuverpackung

Je nach Anfall werden zusätzlich berechnet:

  • CO2-Patronen
  • Reparaturen am Gurtsystem
  • Austausch der Seewasserleuchte bzw. deren Batterien
  • Seewasser-Tablette
  • Kleinmaterial